Öffentliche Planauflage - Gestaltungs- und Erschliessungsplan „focus Jugend“ mit Sonderbauvorschriften Parzelle GB Nr. 1033

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 08. Juni 2022 wird der Gestaltungs- und Erschliessungsplan „focus jugend“ mit Sonderbauvorschriften, gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (§ 14ff) samt dazugehörigem Planungsbericht (Art. 47 RPV), öffentlich aufgelegt:

Gestaltungs- und Erschliessungsplan „focus Jugend“ mit Sonderbauvorschriften, Parzelle GB Nr. 1033

 

bestehend aus:


Dem Erschliessungsplan (Fuss- und Veloweg öffentlich, mit Baulinie Fuss- und Veloweg) kommt gleichzeitig die Bedeutung der Baubewilligung gemäss § 39 Abs. 4 PBG zu.

 

Auflage

Die Auflage erfolgt während 30 Tagen vom 30.06.2022 bis 02.08.2022

 

Auflageort

Gemeindeverwaltung

Gehrenstrasse 1

4566 Oekingen

 

Öffnungszeiten:

Dienstag           09.00 - 11.00 Uhr  +  16.00 - 19.00 Uhr

Mittwoch           09.00 - 11.00 Uhr

Donnerstag      09.00 - 11.00 Uhr

oder nach Vereinbarung

 

Öffnungszeiten während den Verwaltungsferien 25.07.2022 - 02.08.2022 - Die Unterlagen finden Sie im Vorraum der Gemeindeverwaltung

(Der Schalter ist während der Ferienzeit nicht besetzt)

Dienstag           09.00 - 11.00 Uhr 

Mittwoch           09.00 - 11.00 Uhr

Donnerstag      09.00 - 11.00 Uhr

oder nach Tel. Vereinbarung (Michael Lang, 079 616 29 74)

 

Einsprachen

Während der Auflagefrist kann jedermann, der durch die vorgenannte Planung berührt ist und an deren Inhalt ein schutzwürdiges Interesse hat, beim Gemeinderat der Gemeinde Oekingen, Gehrenstrasse 1, 4566 Oekingen, Einsprache erheben.
Die Einsprache ist schriftlich zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.

 

Der Gemeinderat

08. Juni 2022

Ausgezeichnete Plastiksammler

Fast 2'000 kg Plastik sind im vergangenen Jahr in unserem Plastikcontainer gesammelt worden! Damit haben wir nicht nur unsere Haushaltkehricht-Säcke entlastet, sondern auch der Umwelt etwas Gutes getan. Was alles, steht auf unserem Zertifikat.

Lesen Sie hier auch noch den ausführlichen Bericht der Firma Neuenschwander, die den Plastik dann der weiteren Verarbeitung zuführt:

Verpackungen, Flaschen, Folien – Kunststoff ist im Haushalt allgegenwärtig. Nach Gebrauch sollte er aber nicht einfach weggeworfen werden, da viele der Materialen wiederverwertbar sind – Recycling lautet das Zauberwort.

In der Region hat bietet die Neuenschwander AG in Lohn-Ammannsegg in Zusammenarbeit mit mehreren Gemeinden die Möglichkeit, Haushalt-Kunststoffe in den kostenpflichtigen Sammelsäcken «Bring Plastic back» von sammelsack.ch zu sammeln. Dies verringert nicht nur den Hauskehricht, sondern reduziert auch den Ressourcenverbrauch und den CO2-Ausstoss. 

Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 143’750 Kilogramm Haushalt-Kunststoffe gesammelt. Davon wurden alleine in der 1’978 Kilogramm Kunststoffe gesammelt und dem Recycling zugeführt. Dies ist eine beachtliche Menge und zeigt, dass sich auch das Sammeln der vermeintlich kleinen Haushaltsanteile lohnt.

«Bring Plastic back» - Plastik-Recycling, dem Sie vertrauen können

Das Sammelsystem ist nach den strengen Anforderungen des Vereins Schweizer Plastic Recycler zertifiziert. Die Zertifizierung beinhaltet ein komplettes und regelmässiges Stofffluss-Monitoring nach der Methode der EMPA und berücksichtigt die Empfehlungen des Bundesamtes für Umwelt. Dies garantiert, dass aus dem Plastikabfall auf sinnvolle Weise neue Rohstoffe gewonnen werden.

Kunststoff wiederverwertet statt vernichtet 

Die Kunststoffsammlung der Einwohnergemeinde Oekingen ersetzte im stofflichen Recycling 989 kg Neumaterial, was 2’967 l Erdöl einsparte. Das daraus gewonnene Regranulat reicht zum Beispiel für die Herstellung von 773 m Kabelschutzrohren.

Die nicht recyclebaren Mischkunststoffe wurden der Zementindustrie als Ersatzbrennstoff zugeführt und ersetzten so 988 kg Stein- oder Braunkohle. 

Gegenüber der thermischen Verwertung in einer Kehrichtverwertungsanlage konnten 5’598 kg CO2-Emissionen eingespart werden. Diese Einsparung entspricht einer Autofahrt mit einem Mittelklassewagen von 43’086 km.

Getränkekarton (Tetra Pak)

Neu dürfen im Sammelsack auch Getränkekartons (Tetra Pak) mitgesammelt werden. Der gesammelte Getränkekarton wird in der Sortieranlage aussortiert und einem dafür spezialisierten Unternehmen zur Weiterverarbeitung übergeben. Dort werden die Getränkekartons aufbereitet und die zurückgewonnenen Kartonfasern für neue Verpackungen aus Wellkarton eingesetzt. Das übrigbleibende Kunststoff-Alu-Gemisch kann im Zementwerk als Ersatz für Kohle- und Erdöl die thermische Verwertung unterstützen – aus Müll wird somit Energie gewonnen.

Weitere Informationen finden Sie unter sammelsack.ch.

 

Ortsplanungsrevision

Die bisher rechtsgültige Ortsplanung der Einwohnergemeinde Oekingen datiert aus dem Jahr 2000. Das Planungs- und Baugesetz verlangt von den Gemeinden, dass sie ihre Orts-planungen alle 10 Jahre überprüfen. In Oekingen ist diese Frist seit mehreren Jahren erreicht. 

Im Weiteren haben sich die übergeordneten gesetzlichen Rahmenbedingungen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene wesentlich verändert. Insbesondere fordern das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz und der kantonale Richtplan eine Siedlungsentwicklung nach Innen. Auf Grund der interkantonalen Harmonisierung der Baubegriffe sind zudem die Baumasse zu überprüfen und wo nötig, neu zu definieren. 

Nach einem intensiven Planungsprozess werden die überarbeiteten Unterlagen der Ortsplanung öffentlich aufgelegt und somit das Rechtsetzungsverfahren gestartet. Die entsprechenden Unterlagen liegen vom 17. August 2020 bis am 15. September 2020 im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Gleichzeitig werden die Grundlagen auch auf der Website der Einwohnergemeinde Oekingen publiziert.

Orientierende Dokumente
Raumplanungsbericht  Bebauungsgrad
   Veränderung Bauzone
   Tabelle Veränderung Bauzone
   Erhebung Einwohnerdichte
   Zusammenfassung Bauzone
   Fassungsvermögen
   RP-Bericht
Mitwirkungsbericht  Zonenplan
   Erschliessungsplan Nord
   Erschliessungsplan Süd
   Mitwirkungsbericht
   Rückmeldeformular Mitwirkung
Naturinventar und Naturkonzept          Übersicht Naturinventar/-konzept 
   Bericht Naturinventar
   Objektblätter 1
   Objektblätter 2
   Bericht Naturkonzept
   
Rechtsverbindliche Dokumente
 Pläne  Zonenplan
   Gesamtplan
   Erschliessungsplan Nord
   Erschliessungsplan Süd
   Waldfeststellung
 Zonenreglement  Zonenreglement
   
   
   

«Es ist noch nicht ausgestanden, wir müssen dranbleiben.»

Er navigiert den Kanton Solothurn durch unruhige Zeiten. Kantonsarzt Prof. Dr. med. Lukas Fenner teilt im Gespräch seine Gedanken über die Corona-Krise und über die Hürden, die es zu meistern gilt.

Ab wann war die Entwicklung zur Pandemie für Sie absehbar?

Schwierig war, dass die Informationen aus China verzögert und bruchstückhaft zu uns gelangten. Gesichert ist, dass die Ausbreitung bereits vor Dezember 2019 begonnen hatte, wir jedoch erst Ende Jahr offiziell davon erfuhren. Anfang Januar erkannten dann auch wir in Europa, dass Covid-19 ein ernstzunehmendes Thema werden könnte. Ende Januar nahm der Sonderstab Corona dann die Arbeit auf. 

Der Kanton Solothurn hat vergleichsweise wenige Infizierte pro 100 000 Einwohner. Sind die Solothurner besonders diszipliniert?
Man darf die Daten nicht überinterpretieren. Natürlich haben wir nicht ein Niveau wie im Kanton Tessin oder Genf. Vieles an der Entwicklung ist eher zufällig. Wichtig ist die geografische Distanz der Mittelland-Kantone zu den Corona-Hotspots wie Oberitalien. Die konsequente Durchsetzung der Bundes-Vorgaben hat aber sicher auch eine wichtige Rolle gespielt. Ob die Solothurner besonders diszipliniert sind? Ja, vielleicht! Jedenfalls bedanken wir uns bei der Bevölkerung, ebenso beim Gesundheitspersonal in Spitälern, Praxen, Heimen und in ambulanten Einrichtungen.

Das Gesundheitssystem des Kantons ist also fit für die weitere Entwicklung?
Wir haben die Gesundheitseinrichtungen vorbereitet: Nicht lebensnotwendige Operationen wurden aufgeschoben und die Beatmungskapazitäten deutlich heraufgefahren. Dies auch durch die Zusammenarbeit mit Privatkliniken. Zudem pflegen wir einen Austausch mit ambulanten Einrichtungen, mit der Ärzteschaft in der Grundversorgung, Spitex, mit Alters- und Pflegeheimen und mit freischaffenden Dienstleistern. Und falls diese Strukturen an ihre Grenzen stossen, bleiben der Balmberg für die medizinische Quarantäne, die Höhenklinik Allerheiligenberg für den Alters- und die Fridau für den Asylbereich. Weiter verteilt der Zivilschutz zur Sensibilisierung Flyer und kommt mit den Leuten ins Gespräch. Denn im Kanton Tessin hat sich gezeigt, dass das direkte Gespräch mit der Bevölkerung wichtig ist. Zurzeit ist es schwierig, die weitere Entwicklung zu prognostizieren. Auch wenn es danach ausschaut, dass sich die Kurve eher stabilisiert, kommt noch jedes Szenario in Frage. Man muss davon ausgehen, dass die Zahl der Infizierten weiter zunimmt, – und dies der Bevölkerung so kommunizieren: Es ist noch nicht ausgestanden, wir müssen dranbleiben. Insbesondere bei schönem Wetter und über Ostern.

… und uns auf eine zweite Welle im Herbst gefasst machen?
Ich gehe nicht davon aus, das das Virus – wie SARS – endgültig verschwinden wird. Ob es zur zweiten Welle kommt und wie intensiv, hängt davon ab, wie hoch die Durchseuchung bei der ersten Welle war und wieviele Menschen noch für den Erreger empfänglich sind. Und: Wie schnell ein Impfstoff zur Verfügung steht.

Nach einem Mittel gegen das Virus wird noch geforscht. Welche «Medizin» gibt es gegen den «Koller in den eigenen vier Wänden»?
Man muss derzeit mit einschneidenden Massnahmen – so etwa mit Einschränkungen im persönlichen und sozialen Leben – zurechtkommen, sodass man sich an die Pandemie jahrzehntelang als prägendes Erlebnis erinnern wird. Die  Einschränkungen haben sicherlich einen Einfluss auf das psychische Wohlergehen. Doch welche Rezepte gibt es dagegen? Seit dieser Woche ist beispielsweise eine kantonale Hotline der Psychiatrischen Dienste der Solothurner Spitäler
in Betrieb. Darüber hinaus gibt es weitere Angebote, die wir auf unserer Webseite corona.so.ch zusammengefasst haben.

Zum Schluss dennoch eine Prognose: Welchen Stellenwert wird das Gesundheitswesen nach der Corona-Krise haben?
Ich denke, dass wir den Wert eines guten Gesundheitswesens erkennen, das auf genügend Ressourcen und Reserven zurückgreifen kann. Nach der Pandemie werden wir viel darüber diskutieren, wie wir uns noch besser auf zukünftige Pandemien vorbereiten können.

Hier finden Sie das ganze Interview zum Herunterladen.

Weitere Infos finden Sie unter www.corona.so.ch oder wenden Sie sich telefonisch an die Hotline unter 0800 112 117

Botschaft der Regierung zu Corona

Die Corona-Pandemie bestimmt zurzeit unser Leben. Wir alle sind in dieser ausserordentlichen Lage gefordert und viele von uns verunsichert. Die Gesundheit unserer Bevölkerung hat für den Regierungsrat erste Priorität. Eine bestmögliche Gesundheitsversorgung ist auch in dieser schwierigen Situation unser oberstes Ziel. Anfang Woche haben wir dazu sehr gute Voraussetzungen geschaffen: Im Schwarzbubenland arbeiten die soH in Dornach mit dem Kantonsspital Baselland zusammen südlich des Jura gibt es eine Kooperation der soH Standorte Solothurn und Olten mit den Privatkliniken Obach und Pallas. 

Nicht nur das Gesundheitswesen, auch die Wirtschaft steht vor gravierenden Herausforderungen. Der Bund hat ein Massnahemenpaket geschnürt, um die wirtschaftliche Folgen der Pandemie abzufedern. Im Kanton Solothurn steht zudem seit dieser Woche ein 10 Millionen Franken Fonds zur Verfügung. Mit dieser Überbrückungshilfe wollen wir Selbständigerwerbende rasch und unbürokratisch unterstützen.

Solidarität und Selbstverantwortung sind in dieser herausfordernden Situation von zentraler Bedeutung. Wir danken Ihnen allen, für Ihr persönliches Engagement und bitten Sie gleichzeitig eindringlich, bleiben Sie wenn immer möglich zu Hause,  besonders, wenn Sie zu einer Risikogruppe gehören. Sie schützen damit sich selbst und alle andern.

Bleiben Sie gesund!

Im Namen des Regierungsrates

Frau Landammann Brigit Wyss

Lesen Sie hier die gesamte Botschaft

Alle Infos des Kantons zu Corona unter www.corona.so.ch

Corona-Virus

Alle offiziellen Informationen zum Corona-Virus finden Sie hier.

Bitte befolgen Sie die vorgeschriebenen Verhaltensweisen:

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Zusammenarbeit HOeK - Info aus dem Gemeinderat

Liebe Oekingerinnen
Liebe Oekinger

Die Einwohnergemeinden Oekingen und Halten haben vom Gemeinderat der Nachbarsgemeinde Kriegstetten eine schriftliche Anfrage erhalten. Aus Sicht des Gemeinderates Kriegstetten kann die bestehende Zusammenarbeit der drei Gemeinden intensiviert werden.

Deshalb hat Kriegstetten die Gemeinderäte von Oekingen und Halten angefragt, ob ein Interesse besteht, um eine Machbarkeitsstudie unter dem Namen 'Kooperation HOeK' in Auftrag zu geben. Der Gemeinderat Kriegstetten beabsichtigt mit der Machbarkeitsstudie eine Grundlage zu schaffen, um Grundsatzentscheide in den Gemeinden für oder gegen eine verstärkte Kooperation bzw. die Aufnahme von konkreten Fusionsverhandlungen zu erstellen. Ein Projektrat (vertreten durch die Gemeindepräsidien und Vize-Gemeindepräsidien jeder Gemeinde) soll ein Konzept erstellen, das die Untersuchungsfelder und die Szenarien der Machbarkeitsstudie festlegt.

Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oekingen hatte die Anfrage anlässlich der Sitzung vom 28.01.2020 behandelt. Dabei wurde einstimmig entschieden, dass im Rahmen einer Machbarkeitsstudie die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen den drei Gemeinden geprüft werden soll.

Anlässlich der Definition der Untersuchungsfelder sollen die Informationen erarbeitet werden, damit der Gemeinderat resp. allenfalls die Gemeindeversammlung über die erforderlichen Entscheidgrundlagen verfügen, um eine Kooperation zu intensivieren oder nicht. Der Gemeinderat der Einwohnergemeinde Oekingen ist überzeugt, dass mit der Intensivierung der Zusammenarbeit (z.B. Abfallentsorgung, Werkhof, Baubehörde/-verwaltung, usw.) Synergien entstehen könnten, welche zuletzt der Bevölkerung in allen drei Gemeinden zu Gute kommen werden.

Der Gemeinderat ist jedoch auch davon überzeugt, dass es zur Intensivierung der Kooperation zwischen den drei Gemein- den keiner Fusion der Gemeinden bedarf und die Entscheidgrundlagen zu einer möglichen Fusion nicht im Rahmen der Machbarkeitsstudie behandelt werden sollen. Der Gemeindepräsident und die Vizepräsidentin wurden vom Gemeinderat beauftragt, sich im Projektrat bei der Festlegung der Untersuchungsfelder und den zu erarbeitenden Szenarien entsprechend einzubringen.

Herzlicher Gruss

Etienne Gasche
Gemeindepräsident

Was darf in die Grünabfuhr?

Manchmal fragt man sich, was über die Grünabfuhr entsorgt werden darf und was nicht. Wir haben bei unserer Annahmestelle nachgefragt und folgende Aufstellung erhalten:


Aus Küche und Haushalt

  • Rüstabfälle von Gemüse und Obst
  • Speisereste
  • Kaffeesatz und Teesatz
  • Eierschalen
  • Schnittblumen und Topfpflanzen
  • Haustiermist, Katzenstreu
  • Kompostierbare Säcke

Aus dem Garten

  • Äste und Baumschnitt, Stammholz bis Ø 30cm
  • Stauden
  • Heckenschnitt
  • Rasenschnittgut
  • Gras / Heu
  • Schilf
  • Unkraut
  • Laub
  • Schnittblumen und Topfpflanzen
  • Pflanzliche Gartenabfälle, Ernterückstände
  • Mist (Pferde-, Rinder-, Kaninchenmist usw.)