Ortsplanungsrevision

Die bisher rechtsgültige Ortsplanung der Einwohnergemeinde Oekingen datiert aus dem Jahr 2000. Das Planungs- und Baugesetz verlangt von den Gemeinden, dass sie ihre Orts-planungen alle 10 Jahre überprüfen. In Oekingen ist diese Frist seit mehreren Jahren erreicht. 

Im Weiteren haben sich die übergeordneten gesetzlichen Rahmenbedingungen auf kantonaler und eidgenössischer Ebene wesentlich verändert. Insbesondere fordern das revidierte eidgenössische Raumplanungsgesetz und der kantonale Richtplan eine Siedlungsentwicklung nach Innen. Auf Grund der interkantonalen Harmonisierung der Baubegriffe sind zudem die Baumasse zu überprüfen und wo nötig, neu zu definieren. 

Nach einem intensiven Planungsprozess werden die überarbeiteten Unterlagen der Ortsplanung öffentlich aufgelegt und somit das Rechtsetzungsverfahren gestartet. Die entsprechenden Unterlagen liegen vom 17. August 2020 bis am 15. September 2020 im Sitzungszimmer der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Gleichzeitig werden die Grundlagen auch auf der Website der Einwohnergemeinde Oekingen publiziert.

Orientierende Dokumente
Raumplanungsbericht  Bebauungsgrad
   Veränderung Bauzone
   Tabelle Veränderung Bauzone
   Erhebung Einwohnerdichte
   Zusammenfassung Bauzone
   Fassungsvermögen
   RP-Bericht
Mitwirkungsbericht  Zonenplan
   Erschliessungsplan Nord
   Erschliessungsplan Süd
   Mitwirkungsbericht
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Rechtsverbindliche Dokumente
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