Erläuterungen zur neuen Gebührenrechnung

In diesen Tagen wurden die neuen Gebührenrechnungen versandt. Die Rechnungen wurden mit der von den Gemeinden Halten Oekingen und Kriegstetten gemeinsam angeschafften Gemeindesoftware Dialog erstellt. Die Systemumstellung und die Übertragung der bestehenden Daten war eine grosse Herausforderung für die Finanzverwaltung. Zudem mussten erstmals die neuen Gebührenreglemente (beschlossen an der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom 27. September 2023) angewendet werden.

Bei einigen Punkten besteht zusätzlicher Erklärungsbedarf:

Doppelt aufgeführte Positionen
Die Positionen sind doppelt aufgeführt, weil die Mehrwertsteuersätze der Jahre 2023 und 2024 unterschiedlich sind. Die erste Zeile beinhaltet den Teil für das Jahr 2023, die zweite Zeile beinhaltet den Teil für das Jahr 2024. Beide Zeilen zusammen ergeben die korrekte Gesamtmenge für die Rechnungsperiode.

Neues Gebührenreglement Abwasser
Neu ist unter anderem, dass für Niederschlagsabwasser (Regenabwasser), das in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird eine Gebühr erhoben wird. Die Gebühren für das Schmutz- und Regenabwasser werden getrennt erhoben. Die Schmutzwassergebühr besteht aus einer Grundgebühr und aus einer mengenabhängigen Verbrauchsgebühr. Die Regenabwassergebühr wird separat gemäss der entwässerten Fläche berechnet. Als entwässerte Flächen gelten alle versiegelten Flächen (z.B. Dachflächen, (Vor-) Plätze, Wege, Strassen usw.) von denen Niederschlagsabwasser in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Wenn Sie die Reduktion der Grundgebühren infolge Versickerung vermissen
Beachten Sie bitte, dass diese Reduktion auf den Gebührenrechnungen der Vorjahre gemäss altem Reglement erfolgte. Das alte Reglement und der entsprechende Artikel sind nicht mehr gültig. Daher kann die Reduktion leider nicht mehr gewährt werden. Da die Gebühren neu getrennt erhoben werden, sparen Sie, falls Sie das Regenabwasser versickern, die Regenabwassergebühr.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Freundliche Grüsse

Gemeinde Oekingen

Ablösung kantonaler Steuerrechner durch Steuerrechner ESTV per 01.01.2025

Da der kantonale Steuerrechner technisch langsam in die Jahre gekommen ist, wird das kantonale Steueramt anderer Kantone künftig als Berechnungshilfe für die mutmassliche Steuerbelastung auf den Steuerrechner der ESTV (Eidg. Steuerverwaltung) verweisen.

ESTV Steuerrechner (admin.ch)

Diese Umstellung wird per 01.01.2025/Steuerperiode 2025 vollzogen. Bis Ende 2024 wird auf der Website des kantonalen Steueramtes noch auf den kantonalen Steuerrechner verwiesen.

steuerrechner.so.ch/appl/stre_main_tab.php

Anschliessend wird der kantonale Steuerrechner (Web-Applikation) durch das AIO (Amt für Informatik und Organisation) zurückgebaut und die Links auf der Website des Steueramtes zum Steuerrechner werden angepasst. Der kantonale Steuerrechner wird nicht mehr zur Verfügung stehen. Es besteht jedoch mit dem Steuerrechner der ESTV ein vollwertiger Ersatz. Auch die Steuerfüsse älterer Steuerperioden (bis 2010 zurück) können bei der ESTV abgerufen werden. 

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